Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelcoachings, Persönlichkeitsanalysen, Selbsterfahrungsformate, Programme, Kurse, Seminare, Ausbildungen und vergleichbare Angebote der IFP – Gesellschaft für Persönlichkeitsentwicklung mbH.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der IFP – Gesellschaft für Persönlichkeitsentwicklung mbH, Lehmbergsweg 9, 21379 Scharnebeck (nachfolgend „Institut“) und Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „Kund:in“) über Einzelcoachings, Persönlichkeitsanalysen, Beratungen, Selbsterfahrungsformate, Gruppenprogramme, Workshops, Seminare, Kurse, Ausbildungen sowie vergleichbare bestehende oder künftig entwickelte Angebote des Instituts.

(2) Maßgeblich für den konkreten Vertragsinhalt sind in folgender Reihenfolge:

  • das individuelle Angebot bzw. der Einzelvertrag,
  • die jeweilige Teilnahmevereinbarung oder programmspezifische Vereinbarung,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(3)
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn das Institut ihrer Geltung ausdrücklich in Text- oder Schriftform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in Flyern, Broschüren, E-Mails oder sonstigen Unterlagen des Instituts stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

(2) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • die Annahme eines individuellen Angebots,
  • die Bestätigung einer Buchung durch das Institut,
  • den Abschluss einer Teilnahmevereinbarung oder eines Einzelvertrags,
  • oder in sonstiger Weise durch übereinstimmende Vertragserklärungen.


(3)
Die Kund:in ist verpflichtet, die im Rahmen der Buchung oder Vertragsanbahnung abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen.

3. Leistungsgegenstand und Durchführung

(1) Art, Umfang, Zielsetzung, Dauer, Inhalte, Formate, Termine und Durchführungsbedingungen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Teilnahmevereinbarung, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsseite des Instituts.

(2) Das Institut erbringt seine Leistungen in Präsenz, digital oder in hybrider Form. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Trainerin, einen bestimmten Trainer, eine bestimmte begleitende Person oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Das Institut ist berechtigt, Termine, Durchführungsort, Format oder eingesetzte Trainer:innen bzw. Referent:innen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, sofern die Interessen der Kund:in dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(4) Das Institut schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen, persönlichen oder sonstigen individuellen Erfolg.

(5) Die Leistungen des Instituts dienen der Persönlichkeitsentwicklung, Reflexion, Selbsterfahrung, Begleitung und Weiterbildung. Sie ersetzen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

4. Mitwirkungspflichten der Kund:in

(1) Die Kund:in trägt im Rahmen des Zumutbaren dazu bei, dass die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.

(2) Bei Online-Formaten ist die Kund:in dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen, insbesondere eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät, Kamera, Mikrofon sowie gegebenenfalls der Zugriff auf die vom Institut benannte Software.

(3) Die Kund:in verpflichtet sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden sowie gegenüber Mitarbeitenden, Trainer:innen und Referent:innen des Instituts.

(4) In Gruppenformaten, Selbsterfahrungsangeboten und Ausbildungsformaten sind persönliche Inhalte anderer Teilnehmender vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Inhalte ist unzulässig.

5. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Teilnahmevereinbarung oder der Buchungsseite des Instituts.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen werden nach Annahme des Angebots, nach verbindlicher Buchung beziehungsweise nach verbindlicher Terminvereinbarung gestellt und sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei mehrteiligen Programmen, längerfristigen Begleitungen oder Ausbildungen können Ratenzahlungen, Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung im Angebot, Vertrag oder in der Teilnahmevereinbarung.

(5) Bei Zahlungsverzug ist das Institut berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie etwaige Mahnkosten geltend zu machen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Das Institut ist berechtigt, die Teilnahme oder Leistungserbringung von einem fristgerechten Zahlungseingang abhängig zu machen, sofern dies im Einzelfall vereinbart oder sachlich gerechtfertigt ist.

6. Termine, Umbuchung und Stornierung außerhalb des gesetzlichen Widerrufs

(1) Vereinbarte Termine und Programmbestandteile sind verbindlich.

(2) Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umbuchung, Stornierung, ein Rücktritt oder eine Kündigung möglich ist, richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Teilnahmevereinbarung.

(3) Soweit dort keine spezielle Regelung enthalten ist, besteht nach Vertragsschluss außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts und außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte grundsätzlich kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder kostenfreien Rücktritt.

(4) Umbuchungen auf andere Termine sind nur mit Zustimmung des Instituts möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Absage und Verschiebung durch das Institut

(1) Das Institut ist berechtigt, Termine oder Programmbestandteile aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in einem anderen zumutbaren Format durchzuführen. Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung von Trainer:innen oder Referent:innen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken oder erhebliche technische Störungen.

(2) In diesem Fall bietet das Institut nach Möglichkeit einen Ersatztermin, ein Ersatzformat oder eine gleichwertige Ersatzlösung an.

(3) Kommt keine Einigung über eine Ersatzlösung zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn das Institut die Absage oder Verschiebung zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

8. Widerrufsrecht

(1) Verbraucherinnen und Verbraucher können bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht haben.

(2) Informationen zum Widerrufsrecht, zu den Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs sowie ein Muster-Widerrufsformular werden der Kund:in gesondert zur Verfügung gestellt.

(3) Beginnt die Ausführung einer Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:in bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf sowie zu einem etwaigen Wertersatz.

9. Vertraulichkeit, Datenschutz und Gruppenprozesse

(1) Das Institut behandelt personenbezogene und sonstige vertrauliche Informationen der Kund:in mit der gebotenen Vertraulichkeit und verwendet sie ausschließlich im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Befugnisse.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Instituts unter https://www.institut-ifp.de/datenschutz.

(3) In Gruppenprozessen wird mit den Teilnehmenden eine Verschwiegenheitskultur angestrebt. Das Institut kann jedoch nicht gewährleisten, dass alle Teilnehmenden ihre Vertraulichkeitspflichten tatsächlich in jedem Fall einhalten.

10. Unterlagen, Nutzungsrechte und Aufzeichnungen

(1) Die Kund:in erhält im Rahmen der gebuchten Leistungen gegebenenfalls Arbeitsunterlagen, Materialien, Handouts, Skripte, Präsentationen, Audio- oder Videoinhalte ausschließlich zur eigenen persönlichen Nutzung.

(2) Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Institut bereitgestellten Konzepten, Inhalten, Unterlagen, Materialien und Methoden verbleiben beim Institut, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung der vom Institut bereitgestellten Inhalte ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Instituts unzulässig.

(4) Audio-, Video- und Bildaufnahmen von Veranstaltungen, Sitzungen oder Programmbestandteilen durch die Kund:in oder andere Teilnehmende sind nur nach
vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Instituts und – soweit erforderlich – der betroffenen Personen zulässig.

11. Haftung

(1) Das Institut haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet das Institut bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Institut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

12. Gesundheitsbezogene Hinweise und Eigenverantwortung

(1) Die Angebote des Instituts können persönliche, biografische oder emotional belastende Themen berühren. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich.

(2) Die Kund:in entscheidet eigenverantwortlich, welche Inhalte sie im Rahmen von Coaching, Beratung, Selbsterfahrung oder Gruppenprozessen offenlegt.

(3) Bei psychischen Krisen, akuten gesundheitlichen Beschwerden oder medizinischem beziehungsweise psychotherapeutischem Behandlungsbedarf empfiehlt das Institut, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzrechts, bleiben unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensaufträge, Inhouse‑Programme und Firmenseminare der IFP – Gesellschaft für Persönlichkeitsentwicklung mbH.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der IFP – Gesellschaft für Persönlichkeitsentwicklung mbH, Lehmbergsweg 9, 21379 Scharnebeck (nachfolgend „Institut“) und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend
„Auftraggeber“) über Personalentwicklungsprogramme, Gruppensupervisionen sowie vergleichbare Dienstleistungen, die das Institut erbringt.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Institut ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsgegenstand und Durchführung

(1) Art, Umfang, Zielsetzung und Formate der Leistungen (z.B. Workshop‑Tage, Supervisions‑Reihen, Coaching‑Elemente, Online‑Sessions) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag des Instituts. Anpassungen an spezifische Bedarfe des Auftraggebers werden gesondert vereinbart.

(2) Das Institut erbringt seine Leistungen in Präsenz und/oder digital. Ein Anspruch auf Durchführung durch bestimmte Trainer:innen oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Das Institut ist berechtigt, Trainer:innen aus wichtigem Grund zu ersetzen, sofern die Qualität der Leistung gewahrt bleibt.

3. Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung wird im Angebot bzw. Vertrag als Nettohonorar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Zusätzlich zu den Honoraren trägt der Auftraggeber alle erforderlichen Reise‑, Übernachtungs‑ und Verpflegungskosten der Trainer:innen sowie etwaige Raum‑ und Technikmieten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

(3) Rechnungen werden nach Annahme des Angebots beziehungsweise vor Beginn der Leistungserbringung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Institut kann bei umfangreicheren Projekten Abschlagszahlungen (z.B. Anzahlung, Zwischenrechnungen) gemäß Angebot verlangen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist das Institut berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie etwaige Mahnkosten geltend zu machen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4. Stornierung, Umbuchung und Fremdkosten

(1) Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung (Brief oder E‑Mail) beim Institut.

(2) Nach Ablauf einer ggf. gesondert vereinbarten Widerrufs‑ oder Prüfungsfrist gelten für alle B2B‑Leistungen folgende Stornoregelungen:

  • Rücktritt bis acht Wochen vor dem ersten vereinbarten Veranstaltungstag: Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung abzüglich einer
    Bearbeitungs‑/Organisationspauschale in Höhe von 500 €.
  • Rücktritt zwischen acht und vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag: Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Nettovergütung.
  • Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: Stornogebühr in Höhe von 100 % der vereinbarten Nettovergütung.


(3)
Unabhängig von den in Abs. 2 genannten Stornogebühren sind alle bis zum Zugang der Stornierung bereits angefallenen Fremdkosten (insbesondere Reise‑ und Übernachtungskosten der Trainer:innen, Raummieten, Catering‑ und Technik‑Kosten) vom Auftraggeber in tatsächlicher Höhe zu tragen.

(4) Umbuchungen auf andere Termine sind nur mit Zustimmung des Instituts möglich und werden wie Stornierungen behandelt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

5. Absage und Verschiebung durch das Institut

(1) Das Institut ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung der Trainer:innen, höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken) abzusagen oder zu verschieben.

(2) In diesem Fall bietet das Institut Ersatztermine an. Kommt keine Einigung zustande, werden bereits gezahlte Honorare anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Betriebs‑, Reise‑ oder Ausfallkosten des Auftraggebers, bestehen nur, wenn das Institut die Absage zu vertreten hat.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen, technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung gegeben sind (z.B. geeignete Räume, Technik, Zugangsdaten bei Online‑Formaten).

(2) Der Auftraggeber informiert das Institut rechtzeitig über besondere Rahmenbedingungen und Zielsetzungen (z.B. aktuelle Konfliktsituationen, Organisationsveränderungen), soweit diese für die Planung und Durchführung der Maßnahme wesentlich sind.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmenden auf die Charakteristik der Maßnahmen hinzuweisen (Selbsterfahrung, Persönlichkeits‑ und Teamentwicklung, keine Therapie) und deren Teilnahme freiwillig zu gestalten, soweit arbeitsrechtlich erforderlich

7. Vertraulichkeit, Datenschutz und Gruppenprozesse

(1) Das Institut behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen und persönlichen Informationen des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Instituts unter https://www.institut-ifp.de/datenschutz.

(3) In Gruppenprozessen (Teamworkshops, Supervisionen) wird mit den Teilnehmenden eine Verschwiegenheitskultur vereinbart. Der Auftraggeber respektiert die Vertraulichkeit individueller Beiträge und verzichtet auf die Forderung nach Einsicht in personenbezogene Inhalte aus Einzel‑ oder Gruppensettings, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

8. Unterlagen, Nutzungsrechte und Aufzeichnungen

(1) Der Auftraggeber erhält im Rahmen der beauftragten Leistungen Arbeitsunterlagen (z.B. Skripte, Folien, Handouts), die für die interne Weiterbildung genutzt werden dürfen.

(2) Sämtliche Urheber‑ und Nutzungsrechte an den vom Institut bereitgestellten Konzepten, Materialien und Methoden verbleiben beim Institut. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Verwendung in eigenen Seminaren/Programmen des Auftraggebers ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Instituts zulässig.

(3) Audio‑, Video‑ und Bildaufnahmen der Veranstaltungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmende sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Zustimmung des Instituts sowie der betroffenen Personen zulässig.

9. Haftung

(1) Das Institut haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet das Institut bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Institut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

10. Gesundheitsbezogene Hinweise

(1) Die Leistungen des Instituts dienen der Persönlichkeits‑, Führungs‑ und Teamentwicklung sowie der Reflexion von Arbeits‑ und Beziehungssituationen. Sie ersetzen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung.

(2) Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeitenden darüber, dass die Teilnahme eigenverantwortlich erfolgt und im Zweifel vorher ärztlicher oder psychotherapeutischer Rat einzuholen ist.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – der Sitz des Instituts.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.